Schutz der Bäume auf Baustellen

Schutz der Bäume auf Baustellen. Bäume werden auf Baustellen oft beschädigt. Es gibt verschiedene Rezepte, Dies sollte - unter Beachtung - Schäden an Bäumen auf Baustellen verhindern.

ein Akt von 31.1.1961 r. (Baurecht) Dz. U.. Nein 7/61 Artikel. 16 Kunst. 46 p. 3 verkündet m. in „dass vorhandene Bäume und Sträucher auf der Baustelle, wenn sie nicht zur Liquidation bestimmt sind, sollte während der Bauarbeiten ordnungsgemäß gesichert werden. Die erforderlichen Mindestabstände von Bäumen und Sträuchern zu Gebäuden und Netzwerkgeräten sind in der Verordnung Nr 5 Minister für kommunale Wirtschaft. Dz. Knospe. Nein 8/65 von 4 Februar 1965 r. über die Festlegung eines technischen Standards für Straßen und Stadtplätze:

Die kürzeste Entfernung von Grün von Gebäuden und Geräten (m)

zur Achse der Baumstämme für Sträucher
Vom Rand der Außenwände der Gebäude oben 7 m in der Höhe 5,0 1,5
Von den Rändern der Außenwände der darunter liegenden Bauobjekte 7 m in der Höhe 4,0 1,5
Vom Fuß oder der Innenkante der Stützmauern steiler Hänge, Terrassen etc.. 1,0 0,5
Von Zäunen mit einer Höhe von. 2 m und mehr 4,0 1,0
Von Zäunen bis 2 m in der Höhe 2,0 1,0
Von der Achse der Masten und Pole des Beleuchtungsnetzes, Traktion, Säule 2,0
Vom Rand der Park- und Gartenwege 0,75 0,40
Aus unterirdischen Netzen a) von der Gasleitung 2,00 2,00
b) von der Fernwärmeleitung 2,00 1,00
c) aus den Wasser- und Abwasserleitungen 1,00 1,00
d) von elektrischen Kabeln 1,5 0,8
e) vom Straßenrand 2,0 0,5

Die oben genannten Abstände gelten für Bäume mit einem Baldachin von höchstens 4 m im Durchmesser.

Diese Regelung ist in einem Absatz enthalten 3.3.2. schreibt eine zusätzliche Messung der Höhe der geplanten Straße zusammen mit den Geländehöhen des vorhandenen wertvollen Baumbestandes vor. Das gleiche Gesetz ist festgelegt, dass für den Fall, dass die Oberfläche gefliest ist, in offenen Schalen von 1,5 cm gepflanzt×1,5 m. Verordnung des Ministers für lokale Wirtschaft und Umweltschutz Dz. U.. Nein 4/73 Artikel. 29 von 20.1.1973 r. Bedenken unter anderem. Festlegung der Umsetzungsorte für Bauinvestitionen und staatliche Bauaufsicht über den allgemeinen Bau. Darüber hinaus gibt es Vorschriften zum Schutz von Bäumen vor Ort in einzelnen Städten, z.B.. in Warschau die Verordnung des Präsidiums des Nationalrates der. st. Warschau. Dz. Zeitschrift Nr 6 Artikel. 45 von 13 März zum Schutz des Grüns in der Gegend von. st. Warschau. In diesem Bereich ist es unter anderem verboten, öffentliche Grünflächen in irgendeiner Weise zu zerstören und Bäume in irgendeiner Weise zu fällen und zu zerstören., wessen Eigentum sie gehören (§ § 1).

Im Falle von, wenn die Fläche, die von öffentlichem Grün bewohnt wird, mit Bauarbeiten in Verbindung gebracht werden muss, Abbruch- und Investitionsprojekte, vorübergehend genutzt, Die Person, die diese Arbeiten ausführt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Ständer ordnungsgemäß gegen Beschädigung oder Beschädigung geschützt ist. Nach Abschluss der Arbeiten sollte das Grün von den Bauunternehmen, die die Arbeiten durchführen, auf ihre Kosten in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt werden, Insbesondere sollte das Gelände geebnet werden, Rasen gegraben und gesät, und mögliche Schäden am Ständer wurden repariert (§ § 2).

Wenn nötig, fällen Sie Bäume, sogar teilweise verwelkt, Der Landnutzer sollte eine Genehmigung von der zuständigen städtischen Abteilung einholen. Diese Abteilung qualifiziert den Baum in Absprache mit einem Vertreter der Liga für Naturschutz zum Entfernen (§ § 3).

Aufgrund seiner Seltenheit, 5 Baumarten, nämlich Eibe, Sprache, väterliche Birke, wilder Dienstbaum und schwedische Eberesche, wird landesweit durch Artenschutz auf der Grundlage der Verordnung des Ministers für Forstwirtschaft und Holzindustrie von abgedeckt 28 Februar 1957 r. zur Einführung des Artenschutzes von Pflanzen (Dz. U.. Nein 15, Artikel. 78). Es kann angegeben werden, dass es genug Gesetze gibt, Bäume zu schützen. Die volle Wirksamkeit kann jedoch durch die bewusste Einhaltung der Vorschriften und die konsequente Durchsetzung durch Faktoren sichergestellt werden, die für den Zustand der Vegetation verantwortlich sind.